Stuttgart 21, die Elbphilharmonie und der Berliner Flughafen (BER) sind die derzeit prominentesten Beispiele gestörter Bauabläufe. Die Auswirkungen auf Bauzeit und Kosten sind nicht nur bei diesen Projekten gravierend. Wir empfehlen daher unseren Kunden – egal ob Auftragnehmer- oder Auftraggeber – das Thema „gestörter Bauablauf“ frühzeitig und proaktiv anzugehen.

 

Oberstes Ziel in jedem Bauprojekt sollte es sein, Störungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Dies kann durch neuartige Werkzeuge und Arbeitsweisen wie z. B. LEAN Management, BIM oder Integrierte Projektabwicklung (IPA) erfolgen. Die meisten Projekte werden jedoch mit bisher gängigen Vergabe- und Vertragsmodellen abgewickelt. Hier sind aufgrund der zahlreichen Akteure, den häufig unklaren Schnittstellen und den vielen Planungsänderungen bereits Störungen vorprogrammiert. Wir unterstützen Sie daher schon von Beginn an mit Risikoanalysen und strategischer Beratung zur Ausrichtung Ihres Projekts.

 

Was ist zu tun, wenn trotz bester Vorbereitung Störungen entstehen und die Bauzeit aus dem Ruder läuft?

Egal ob Auftraggeber oder Auftragnehmer: Am besten vermeiden Sie einen Rechtsstreit, indem Sie sich optimal auf ihn vorbereiten; d. h. eine lückenlose Dokumentation und Beweissicherung betreiben und proaktiv mit Ihrem Vertragspartner kommunizieren. Hierbei unterstützen wir Ihr Projektteam durch eine exakte Erfassung der jeweiligen Störung, die systematische Dokumentation und das Führen des erforderlichen Schriftverkehrs, z. B. Bedenkenanmeldung oder Behinderungsanzeigen und -abmeldungen. Unsere Ingenieurdienstleistung ist die Basis zur späteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr von Forderungen. Und auf dieser Grundlage erstellen wir auch unsere Gutachten zum gestörten Bauablauf. Kernstück sind hierbei ein störungsmodifizierter Soll-Terminplan sowie die Darstellung des tatsächlichen und bauablaufbezogenen Ist-Ablaufs. Unsere langjährige Erfahrung in Großprojekten aus dem Infrastruktur- und Industriebau sowie im klassischen Hoch- und Ingenieurbau erlaubt es uns, Ihre Ansprüche optimal aufzubereiten und durchzusetzen. Hinsichtlich der rechtlich korrekten Einordnung Ihrer Ansprüche sind wir durch kontinuierliche Weiterbildung im Bereich gestörter Bauabläufe stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung. Wir kennen alle Kriterien, denen ein Nachtrag zum gestörten Bauablauf standhalten muss.

Zur Kompensation von Störungen wird häufig versucht, mit Hilfe von Optimierungsmaßnahmen („Beschleunigungen“) die zeitlich wichtigen Terminziele zu erreichen. Mit der „1.000-Ameisen-Methode“ ist jedoch leider häufig bereits das Ende der Fahnenstange erreicht: Trotz hohem Ressourceneinsatz werden die Projektziele verfehlt. Gerne unterstützen wir Sie daher dabei, die volle Power auf die Straße zu bringen:

Wir planen mit Ihnen gemeinsam die ablaufbezogene Neuausrichtung Ihres Projekts, indem wir einen optimierten Terminplan unter Berücksichtigung aller relevanten Schnittstellen und Ihrer strategischen Gesamtausrichtung erarbeiten.

Aus der Adlerperspektive nähern wir uns den wesentlichen Punkten, die wir dann in der Froschperspektive im Detail ausarbeiten. Damit bringen wir Ihr Projekt wieder auf die erfolgreiche Spur. Ihre Forderungen begründen wir fundiert auf Basis rechtlicher und baubetrieblicher Standards.

Projektbeispiele

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Gestörter Bauablauf
Gleistrasse
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Gestörter Bauablauf
Oberleitung BHF