Projektbeschreibung

Die am Fuße der Schwäbischen Alb gelegene Gemeinde Hirrlingen ist gemessen an ihrer Einwohnerzahl die kleinste selbständige Gemeinde des Landkreises Tübingen.

Mit dem Neubau eines Kindergartens an der Bietenhauser Straße für vier Gruppen steigert die kleine Gemeinde ihre Attraktivität für die vielen jungen Familien im Ort. Der Neubau ermöglicht es der Gemeinde, allen Kindern bis zum Schuleintritt einen Platz im Kindergarten, unabhängig von der Ausbildungs- und Erwerbssituation der Eltern anzubieten. Der Kindergarten ist nach neuestens Standards für die Altersgruppen U3 und Ü3 konzipiert, so dass eine tägliche Betreuungszeit von in der Regel sechs Stunden angeboten werden kann.

Eingebettet in die lineare Parzellenstruktur im Gebiet »Lehen« ist der Baukörper konsequent nach Süden ausgerichtet. Ein öffentlicher Eingangsplatz erschließt den großflächigen Zugang zum Gebäude über den man zur vielfältig nutzbaren Foyer- und Mehrzweckfläche gelangt. Ein Spielflur mit belichteten Sitz- und Gardarobenischen verbindet diesen Foyer- und Mehrzweckbereich mit den Gruppenräumen und dem Spielbereich. Ebenfalls führt der Foyerbereich auf das südlich gelegene Spieldeck im Freigelände. Dort befinden sich auch die Außenspielgeräte sowie die kindegerechte Natur- und Erlebniswelt.

In unmittelbarer Nähe zum Kindergartenneubau befinden sich die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Sporthalle, Sportplätzen, einem Verkehrsübungsplatz sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie das historische Bürgerhaus, das historische Schloss, das Jugendhaus und die öffentliche Bücherei. Der neue Kindergarten ergänzt damit die aus städtebaulicher Sicht als Bildungs- und Sportzentrum einzustufende Konzentration öffentlicher Anlagen. Aufgrund ausreichender Flächen zur städtebaulichen Weiterentwicklung kann in den kommenden Jahrzehnten der Kindergarten durch weitere Sport-, Kultur- oder Schulbauten ergänzt werden.

Diese Bündelung an gesellschaftlich wichtigen Einrichtungen bietet eine hohe Attraktivität der Gemeinde Hirrlingen. Auch in den kommenden Jahren.

 

Unsere Leistung

  • Beratung kommunale Verwaltung

  • Rechnungsprüfung Planungshonorare unterschiedlicher Fachdisziplinen

  • Berechnung KGR nach DIN 276

  • Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit Vertretern des Gemeinderates

  • Honorar- und Kostenanalyse